Die Gebäudetechnik umfasst sämtliche technischen Teilbereiche zur Versorgung von Gebäuden. Neben der Bereitstellung von Strom sowie Wärme durch Heizungen, sind die Wasserversorgung, Lüftung und Klimatisierung zentrale Maßnahmen. Darüber hinaus gewinnen Bereiche wie Solar, Treppenlifte und Aufzüge sowie Smart Home an Bedeutung. In modernen Gebäuden spielt beispielsweise die Automation der Beleuchtung, Beschattung oder Heizung eine wichtige Rolle. Aber auch kommunikative Gebäudetechnik von Türkommunikationsanlagen bis zum sogenannten Multirooming (Verteilung von Audio- und Videosignalen auf die Räumlichkeiten) ist gefragt.
Sicher und funktional
Die Gebäudetechnik wird auch als technische Gebäudeausrüstung (kurz TGA), Technische Ausrüstung, Gebäudetechnische Anlagen (GTA), Haustechnik oder Versorgungstechnik bezeichnet.
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) wird in Paragraf 53 die Gebäudetechnik – dort als Technische Ausrüstung bezeichnet – in acht Anlagegruppen eingeteilt:
- Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen,
- Wärmeversorgungsanlagen,
- lufttechnische Anlagen,
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen,
- nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen,
- Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
Diese noch recht allgemeinen Begriffe werden in der HOAI-Anlage 15.2 (Objektliste) detailliert aufgezählt. Hierzu einige erläuternde Beispiele:
In die Anlagengruppe 1 gehören alle Gas-, Wasser-, Abwasser- und sanitärtechnische Anlagen. Neben den Leitungen für Frischwasser und Abwasser in Bad und Küche (Toilettenspülung, Waschbecken, Dusche, Küchenspüle, Anschluss für die Wasch- oder Spülmaschine) sind auch spezielle Trinkwasserzirkulationsanlagen und „Anlagen zur Reinigung, Entgiftung oder Neutralisation von Abwasser“ sowie „Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen“ hier einzuordnen. Solche Anlagen sind in Kliniken, Alten- oder Pflegeeinrichtungen oft verpflichtend. Zudem gehören die Gasleitungen zum Gebäude und im Gebäude dazu.
Die Anlagengruppe 2 umfasst die Wärmeversorgungsanlagen – oft auch als Heizungstechnik bezeichnet. Hierzu zählen alle Arten von Heizungen (beispielsweise Ölheizung oder Gasheizung, Pelletheizungen, Fernwärme, Luftwärmepumpen und Erdwärmepumpen). Weiterhin fallen auch Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung, Heißwasseranlagen und auch Deckenstrahlheizungen hierunter. Ein Grenzfall sind die Deckenstrahlheizungen. Sind dies elektrisch betriebene Infrarotheizungen, gehört die Heizung eher in die Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen). An diesem Beispiel erkennst Du, dass die Gebäudetechnik eher als ganzheitliches System zu betrachten ist. Die Trennung in Anlagengruppen ist oftmals schwierig und die Grenzen verschwimmen.
Der Begriff „Lufttechnische Anlagen“ der Anlagengruppe 3 ist ebenso wie die Detailbeschreibung der Objektliste in der HOAI-Anlage 15.2 sehr technisch und abstrakt. Im Grunde gehören sämtliche Typen von Anlagen zur Lüftung und Klimatisierung sowie Kälteerzeugungsanlagen dazu. Einen Sonderfall bilden die Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Luftqualität (zum Beispiel für Operationsräume oder chemische Reinräume).
Lasse Dich durch den Begriff „Starkstromanlagen“ nicht verwirren. Diese Anlagegruppe beinhaltet alle Anlagen, die im Gebäude mit Strom zu tun haben. Dazu zählen die
Eine immer bedeutendere Rolle bekommen die Photovoltaik-Anlagen (kurz PV-Anlagen / auch Fotovoltaik-Anlagen genannt) mit und ohne Batteriespeicher. Sie gehören auch in diese Kategorie. PV-Anlagen, oft auch als Solaranlagen bezeichnet, wandeln Sonnenenergie in elektrischen Strom um, der dann selbst verwendet oder ins öffentliche Netz gespeist werden kann. Ist ein Batteriespeichersystem vorhanden, kann der erzeugte Strom gespeichert und nachts beispielsweise zum Laden eines Elektrofahrzeugs abgerufen werden, wenn keine Sonne scheint. Solartechnik ist einer der wesentlichen Säulen der Energiewende.
Wer den Begriff „Fernmeldeanlagen“ hört, denkt unweigerlich an das Telefon – ob kabelgebunden oder per Funk. Der sperrige Begriff umfasst allerdings viel mehr.
Spezialeinsatzgebiete sind die Objektüberwachungsanlagen (Alarmanlagen, Videokameras), Türkommunikationsanlagen, Fernwirkanlagen und Parkleitsysteme. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Systeme kabelgebunden und kabellos per Funk oder WLAN arbeiten.
Hierzu gehören alle Arten von Aufzügen und Treppenlifte, Fahrtreppen beziehungsweise Rolltreppen und Hebebühnen (im industriellen Umfeld).
Diese Gruppe beschreibt sehr spezielle Anlagen, die im Privatbereich nicht zum Einsatz kommen und besondere Einsatzbereiche in Unternehmen abdecken. Hier sind beispielsweise Wasseraufbereitungsanlagen, Abwasserreinigungsanlagen, Bühnentechnik, Feuerlöschanlagen, Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, Großküchen, Kühlräume oder Medizin- oder labortechnische Anlagen enthalten.
Die sogenannte Gebäudeautomation, oft auch als Smart Home betitelt, umfasst alle Geräte und Systeme, die mit Hilfe von Sensoren und Aktoren und „Wenn-dann-Szenarien“ automatische Prozesse anstoßen:
Heute lassen sich mit der Gebäudeautomation sehr komplexe Szenarien abbilden, die nicht nur zu einem höheren Wohnkomfort und Sicherheitsniveau führen, sondern auch Energie sparen.
Die zuvor genannten Anlagegruppen der HOAI finden sich im Handwerk in verschiedenen Gewerken wieder. Dazu gehören unter anderem die fünf Kerngewerke
Oftmals sind deshalb bei Handwerksbetrieben Abkürzungen wie SHK (Sanitär, Heizung, Klima), HLK (Heizung, Lüftung, Klima), HLKK (Heizung, Lüftung, Klima, Kälte), HLKS (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär) oder HLKSE (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär, Elektro) zu lesen. Diese beschreiben dann die Gewerke und damit die Anlagengruppen, die der betreffende Handwerksbetrieb anbietet.
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