Aktuell 10 Nutzer online
| 121.187 in 2024

Gebäudesicherheit

Die Gebäudesicherheit umfasst sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung der Sicherheit von Gebäuden und ihrer Bewohner. Das Spektrum reicht vom baulichen Brandschutz und Blitzschutz über Einbruchschutz bis hin zu Feuchte- und Wärmeschutz. Hinzu kommen Tresore zur sicheren Verwahrung von Wertsachen. Alle Maßnahmen beziehen sich auf mögliche Risiken, denen ein Gebäude ausgesetzt sein kann: Brand durch elektrische Fehler, Blitzeinschlag oder Fehlverhalten der Bewohner, Wassereinbruch durch Hochwasser oder starken Regen, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus sowie Extremwärme durch starke Sonneneinstrahlung.

» Mehr lesen

In unserem Bauportal informieren wir über bewährte Maßnahmen zur Gebäudesicherheit und empfehlen Produkte führender Hersteller. Weitere Anregungen findest Du in der Kategorie Gebäudetechnik mit Wissenswertem rundum Smart Home, Automation und Kommunikation.

Da das Baurecht – und damit auch der Brandschutz – in Deutschland aber Ländersache ist, wird das konkrete Recht durch äquivalente Landesbauordnungen geregelt. Die Vorschriften sind hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Baulicher Brandschutz ist sehr komplex und umfangreich. Neben der Verwendung schwer entflammbarer Bauteile und Baustoffe geht es beispielsweise um die brandschutztechnische Aufteilung von Räumen in Rauch- oder Brandabschnitte, um die Einrichtung von sogenannten Feuerschutzabschlüssen (auch als Brandschutztüren bezeichnet) sowie um die Planung und Sicherstellung geeigneter Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere.

Neben dem baulichen Brandschutz sollte in Gebäuden ein anlagentechnischer Brandschutz vorhanden sein. Hierzu zählen Rauch- und Brandmelder (auch als Brandmeldeanlagen, BMA bezeichnet), Feuerlöscher beziehungsweise Löschwassereinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (sogenannte RWA-Anlagen) sowie Notbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege und automatische Brandschutztüren.

Achte beim Kauf von Rauchmeldern auf das Qualitätszeichen „Q“. Es handelt sich hierbei um ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen.

Durch geeignete und zertifizierte Steckdosen(leisten) kannst du aktiv zum Überspannungsschutz Deiner elektrischen Geräte beitragen.

Kaufe nicht die erstbeste und vor allem nicht die günstigste Einbruchmeldeanlage. Wir raten dazu, vorher Fachlektüre und Kaufratgeber zu studieren, Systeme im Detail zu vergleichen und eine fachliche Beratung einzuholen.

Möglichkeiten zur staatlichen Förderung für den Einbruchschutz durch Zuschüsse oder Kredite findest Du unter www.k-einbruch.de/foerderung/. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbruchschutz für mehr Sicherheit. Details unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/

Videokameras gibt es für den Innen- und Außenbereich, mit oder ohne Nachtaufnahmemodus, kabelgebunden oder kabellos, mit oder ohne Festplatte oder Speicherkarte. Im Profi-Bereich sind die Videoüberwachungsanlagen zumeist kabelgebunden mit einer Zentrale im Haus verbunden. Dort werden die Bilder live auf Monitoren gezeigt und auf einer Festplatte mitgeschnitten.

Das deutsche Datenschutzrecht setzt für Videoaufnahmen im privaten und öffentlichen Bereich ganz enge Grenzen. Informiere Dich, was erlaubt und was nicht!

Tresor für Schmuck

Nachdem wir viele Informationen über die unterschiedlichen Bereich der Gebäudesicherheit dargestellt haben, bleibt die wichtige Frage, wer für die Gebäudesicherheit verantwortlich ist.

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümer für die Sicherheit des Gebäudes sorgen. Als Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin musst Du sicherstellen, dass von Deinem Gebäude keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Eigentum verpflichtet!

Hierzu sagt § 3, Abs. (1) der Musterbauordnung

„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“

  • Heutzutage werden bereits beim Neubau eines Gebäudes Experten und Sachverständige für die Gebäudesicherheit hinzugezogen.
  • Bei Bestandsbauten muss der Eigentümer spätestens dann reagieren und Abhilfe schaffen, wenn ein Baumangel gemäß der Musterbauordnung und Landesbauordnungen entdeckt wird und bekannt ist.
  • Dies gilt auch für Mietobjekte.

Selbst für die verpflichtende fachgerechte Installation von Rauchmeldern ist der Vermieter oder Eigentümer zuständig. Mieter können selbstverständlich nach Rücksprache mit dem Vermieter aus freien Stücken weitere Rauchmelder oder Feuerlöscher installieren. Auch Überspannungssteckdosen sind freiwillig.