Die Gebäudesicherheit umfasst sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung der Sicherheit von Gebäuden und ihrer Bewohner. Das Spektrum reicht vom baulichen Brandschutz und Blitzschutz über Einbruchschutz bis hin zu Feuchte- und Wärmeschutz. Hinzu kommen Tresore zur sicheren Verwahrung von Wertsachen. Alle Maßnahmen beziehen sich auf mögliche Risiken, denen ein Gebäude ausgesetzt sein kann: Brand durch elektrische Fehler, Blitzeinschlag oder Fehlverhalten der Bewohner, Wassereinbruch durch Hochwasser oder starken Regen, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus sowie Extremwärme durch starke Sonneneinstrahlung.
In unserem Bauportal informieren wir über bewährte Maßnahmen zur Gebäudesicherheit und empfehlen Produkte führender Hersteller. Weitere Anregungen findest Du in der Kategorie Gebäudetechnik mit Wissenswertem rundum Smart Home, Automation und Kommunikation.
Unterschieden wird zwischen baulichen und haustechnischen Vorkehrungen. Im Bereich der Haustechnik lässt sich die Gebäudesicherheit unter anderem mit Einbruchmeldesystemen, Videoüberwachung und Rauchmeldern verbessern. Die bauliche Gebäudesicherheit umfasst beispielsweise einbruchsichere Haustüren und Fenster mit hoher Widerstandsklasse oder eine adäquate Bauwerksabdichtung.
Beim baulichen Brandschutz geht es darum, im Falle eines Brandes im Gebäude die Brandentstehung, -ausbreitung und -übertragung auf ein Mindestmaß zu reduzieren oder besser noch ganz zu verhindern. Der bauliche Brandschutz zählt zur Kategorie vorbeugender Brandschutz, worin alle im Vorfeld getroffenen Maßnahmen vereint sind.
In Deutschland ist der bauliche Brandschutz genau festgelegt. Den Rahmen gibt die Musterbauordnung (MBO) des Bundes in § 14 Brandschutz vor:
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Da das Baurecht – und damit auch der Brandschutz – in Deutschland aber Ländersache ist, wird das konkrete Recht durch äquivalente Landesbauordnungen geregelt. Die Vorschriften sind hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Baulicher Brandschutz ist sehr komplex und umfangreich. Neben der Verwendung schwer entflammbarer Bauteile und Baustoffe geht es beispielsweise um die brandschutztechnische Aufteilung von Räumen in Rauch- oder Brandabschnitte, um die Einrichtung von sogenannten Feuerschutzabschlüssen (auch als Brandschutztüren bezeichnet) sowie um die Planung und Sicherstellung geeigneter Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere.
Neben dem baulichen Brandschutz sollte in Gebäuden ein anlagentechnischer Brandschutz vorhanden sein. Hierzu zählen Rauch- und Brandmelder (auch als Brandmeldeanlagen, BMA bezeichnet), Feuerlöscher beziehungsweise Löschwassereinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (sogenannte RWA-Anlagen) sowie Notbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege und automatische Brandschutztüren.
Der Gesetzgeber hat für unterschiedliche Gebäudearten verschiedene Brandschutzvorschriften festgelegt. So gelten für private Einfamilienhäuser weniger strenge Vorschriften als für Mietshäuser oder Gewerbeimmobilien. Dies gilt, weil nicht alle Maßnahmen für jede Gebäudeart und -nutzung sinnvoll und zweckmäßig sind. Jedoch sollten in jedem Haus Feuerlöscher und Rauchmelder installiert sein. Rauchmelder in den Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren sind mittlerweile in jedem Bundesland verpflichtend – und zwar in Neu- und Bestandsbauten. Gegebenenfalls solltest Du auch über eine Lüftungsanlage mit Rauchabzug nachdenken.
Achte beim Kauf von Rauchmeldern auf das Qualitätszeichen „Q“. Es handelt sich hierbei um ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen.
Der Begriff „Blitzschutz“ ist ein Sammelbegriff für verschiedene Schutzmaßnahmen, die zusammen ein „Blitzschutzsystem“ darstellen. Ziel ist es, elektrische Anlagen (Leitungen, Zählerkasten), Geräte und Personen in einem Gebäude vor den Auswirkungen eines Blitzeinschlages zu schützen.
Um dies zu erreichen, leiten Blitzschutzsysteme (auch als Blitzschutzanlagen bezeichnet) die von Blitzen abgegebene Energie in die Erde weiter.
Hierzu werden Fangeinrichtungen, Erdungsanlagen und Ableitungseinrichtungen (Blitzableiter) eingesetzt. Dieser Teil des Systems nennt sich „äußerer Blitzschutz“.
Dagegen soll der innere Blitzschutz unter anderem durch einen Blitzschutzpotenzialausgleich dafür sorgen, von Blitzen erzeugte Überspannungen kontrolliert abzuleiten. Hierzu wird beispielsweise ein Überspannungsschutz in den Zählerschrank eingebaut.
Durch geeignete und zertifizierte Steckdosen(leisten) kannst du aktiv zum Überspannungsschutz Deiner elektrischen Geräte beitragen.
Der Einbruchschutz ist der Teil, der Dir beim Begriff „Gebäudesicherheit“ als Erstes in den Sinn kommt. Tatsächlich nimmt der Einbruchschutz hier einen großen Anteil ein. Insbesondere in der dunklen Jahreszeit werden die Langfinger aktiv und wollen sich unbefugt Zutritt zu Wohnungen und Häusern verschaffen. Durch baulichen und anlagentechnischen Einbruchschutz kannst Du den Dieben ihr Vorhaben erschweren und zur Aufklärung beitragen.
Beim baulichen Einbruchschutz geht es darum, durch Maßnahmen am Gebäude die Einbrecher daran zu hindern, ins Gebäude zu kommen. Wie betreten Einbrecher ein Gebäude? Durch die Türe oder ein Fenster. Also gilt es, den Zutritt mit Hilfe moderner, einbruchhemmender Fenster und Türen so erheblich zu erschweren, dass die Einbrecher ihren Versuch aufgeben. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird mittlerweile jeder zweite Einbruchsversuch abgebrochen, weil Täter nicht schnell genug ins Haus kommen.
Daneben empfehlen Sicherheitsexperten und die Polizei spezielle Fenstersicherungen. Dies können besonders sichere Schlösser, Riegel, Scharniere oder Griffe sein. Auch Fenstergitter vor Fenstern im Erdgeschoss halten die Einbrecher solide vom Einstieg ab.
Neben dem bautechnischen Einbruchschutz können Hauseigentümer und Bewohner durch Haustechnik aktiv sowohl den Einbruchsversuch erschweren als auch zur Aufklärung beitragen, falls der Einbruch nicht verhindert werden konnte. Hierzu zählen die Einbruchmeldeanlagen (EMA, umgangssprachlich als Alarmanlagen betitelt) mit Tür-, Fenster- und Bewegungssensoren sowie Videoüberwachungsanlagen. Neuerdings werden Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme mit biometrischen Zugangsberechtigungen (beispielsweise Fingerabdruck) auch im privaten Bereich immer beliebter.
Es gibt unzählige Alarmanlagensysteme mit verschiedenen Konzepten, Erweiterungsmöglichkeiten und Technologien zu ganz unterschiedlichen Preisen auf dem Markt. Sie alle haben zwei Aufgaben:
Alle EMA bestehen aus einer Zentrale, an die verschiedene Sensoren angebunden sind. Die Sensoren überwachen beispielsweise die Fenster, Türen oder Bewegungen in den Räumen. Sie sind entweder per Kabel oder Funk mit der Zentrale verbunden.
Meldet ein Sensor einen Einbruch, löst die Zentrale den Alarm aus. Dieser kann laut oder still sein. Der stille Alarm soll die Täter in Sicherheit wiegen, während festgelegte Personengruppen informiert werden.
Kaufe nicht die erstbeste und vor allem nicht die günstigste Einbruchmeldeanlage. Wir raten dazu, vorher Fachlektüre und Kaufratgeber zu studieren, Systeme im Detail zu vergleichen und eine fachliche Beratung einzuholen.
Möglichkeiten zur staatlichen Förderung für den Einbruchschutz durch Zuschüsse oder Kredite findest Du unter www.k-einbruch.de/foerderung/. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbruchschutz für mehr Sicherheit. Details unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
Wie der Name treffend sagt, sind Videoüberwachungsanlagen dafür zuständig, das Gebäude außen und/oder innen zu überwachen. Dazu werden in den Räumen oder im Außenbereich Videokameras installiert, die Fotos und Bewegtbilder speichern und /oder an ein Empfangsgerät senden. Auch in diesem Bereich gibt es eine Vielzahl von Produkten und Systemen.
Videokameras gibt es für den Innen- und Außenbereich, mit oder ohne Nachtaufnahmemodus, kabelgebunden oder kabellos, mit oder ohne Festplatte oder Speicherkarte. Im Profi-Bereich sind die Videoüberwachungsanlagen zumeist kabelgebunden mit einer Zentrale im Haus verbunden. Dort werden die Bilder live auf Monitoren gezeigt und auf einer Festplatte mitgeschnitten.
Das deutsche Datenschutzrecht setzt für Videoaufnahmen im privaten und öffentlichen Bereich ganz enge Grenzen. Informiere Dich, was erlaubt und was nicht!
Der Wärmeschutz kommt aus dem Bereich der Bauphysik. Dort wird üblicherweise zwischen sommerlichem und winterlichem Wärmeschutz unterschieden. Während der sommerliche Wärmeschutz eine Überhitzung der Innenräume vermeiden soll, hat der winterliche Wärmeschutz die Aufgabe, in den kalten Monaten den Wärmeabfluss nach außen zu reduzieren. Ziel ist es, ein angenehmes Innenraumklima sicherzustellen und den Energieverbrauch für die Heizung (Winter) und Kühlung (Sommer) möglichst gering zu halten.
Der winterliche Wärmeschutz dient zudem dazu, an den Innenwänden des Gebäudes eine ausreichend hohe Oberflächentemperatur sicherzustellen, damit Luftfeuchte im Raum nicht an den Wänden kondensiert und zu Schimmelwachstum in den Wohnräumen führt. Hier wird der Bereich des Feuchteschutzes tangiert.
Der bauphysikalische Feuchteschutz (auch Bauwerksabdichtung genannt) ist eng mit dem Wärmeschutz verbunden, weil Wärme und Feuchte in Innenräumen Schimmelbildung begünstigen oder abwehren können. Der Feuchteschutz reicht aber viel weiter. Er umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die schädigende Einwirkung von Wasser auf die Bausubstanz und die Gebäudenutzung zu verhindern. Damit ist nicht nur Wasser aus der Kondensierung von Luftfeuchtigkeit, sondern auch Wasser, das beispielsweise von außen durch Regen auf die Gebäudehülle einwirkt, zu verstehen. Insbesondere die erdberührenden Bauteile sind hier zu schützen. Wasser ist die Grundlage für bauliche, energetische oder sanitäre Mängel.
Neben den bereits dargestellten Bereichen verstehen wir auch den Schutz von Eigentum und Wertgegenständen im Gebäude als Gebäudesicherheit im weiteren Sinne. Hierzu zählen insbesondere Tresore und Safes, wobei beide Begriffe das Gleiche meinen, Safes sind in der Regel etwas kleiner.
Der Markt für Tresore ist riesig, die Auswahl immens. Sie unterscheiden sich durch ihre Größe und ihren Einsatzzweck. Ein Tresor kann Wertgegenstände wie Schmuck oder Geld, wertvolle Dokumente, Datenträger oder Waffen schützen. Er kann frei in den Raum gestellt, in Möbelstücke oder in die Wand eingebaut und sogar versteckt werden. Hiernach richtet sich seine Größe.
Nachdem wir viele Informationen über die unterschiedlichen Bereich der Gebäudesicherheit dargestellt haben, bleibt die wichtige Frage, wer für die Gebäudesicherheit verantwortlich ist.
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümer für die Sicherheit des Gebäudes sorgen. Als Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin musst Du sicherstellen, dass von Deinem Gebäude keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Eigentum verpflichtet!
Hierzu sagt § 3, Abs. (1) der Musterbauordnung
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“
Selbst für die verpflichtende fachgerechte Installation von Rauchmeldern ist der Vermieter oder Eigentümer zuständig. Mieter können selbstverständlich nach Rücksprache mit dem Vermieter aus freien Stücken weitere Rauchmelder oder Feuerlöscher installieren. Auch Überspannungssteckdosen sind freiwillig.