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Im Winter richtig streuen kann vor Unfällen schützen

Wenn es im Winter schneit und Straßen und Wege von frostigem Eis überzogen sind, ist es besonders früh morgens immer wieder wichtig, Schnee von Gehwegen und Zufahrten zu schippen oder zumindest freie Gassen zu schaffen. Ebenso gehört das Streuen von vereisten Wegen zu den Pflichten von Hausbesitzern. Für viele heißt das, frühzeitig das warme Bett zu verlassen, um sich um diese Aufgaben zu kümmern. Mit dem Schneeschieber ist selbst höherer Schnee schnell zur Seite geschoben; wenn nur ein oder zwei Zentimeter Schnee gefallen sind, lässt sich auch noch gut mit einem festen Straßenbesen arbeiten.

Räum- und Streupflicht für Hausbesitzer und Vermieter

Nach dem Räumen geht es ans Streuen – hier stellt sich oft die Frage, womit sollte eigentlich gestreut werden? Welches Streugut bei Ihnen in der Stadt oder Gemeinde genutzt werden darf, dass erfahren Sie auf jeden Fall beim zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus. Streusalz wird zwar in jedem Markt angeboten, ist jedoch von vielen Gemeinden für den privaten Gebrauch nicht zugelassen. Welche Alternativen gibt es für den Bürger dann noch?

An erster Stelle sind hier Split, Sand, Granulat oder auch Asche zu nennen, diese abstumpfenden Streumittel bieten eine gute Sicherheit, damit Personen auf vereisten Gehwegen zu Zufahrten nicht „ins Schleudern“ geraten und sich bei einem Sturz womöglich Verletzungen zuziehen. Bei dem verwendeten Streugut ist es wichtig, dass sich das Material nach der „Eiszeit“ wieder einfach von den Wegen entfernen lässt. So lassen sich Split, Granulat, Sand und Asche nach dem Winter sehr leicht mit einem Besen zusammenkehren und aufnehmen, so dass keine Rückstände auf den Wegen zurückbleiben.

Winterdienstleister beauftragen

Als Vermieter und Hauseigentümer sind diejenigen stets auf der sicheren Seite, die einen professionellen Winterdienst mit der Räumung und Streuung der Flächen beauftragen. Sicher, diese Dienstleistungen sind nicht gerade günstig – jedoch ist es beim Vertragsabschluss auch möglich, die Verkehrssicherungspflichten auf den Dienstleister zu übertragen. Das heißt, der Hauseigentümer haftet nicht mehr für etwaige Unfälle, die sich auf Gehwegen oder Zufahrten rund um sein Anwesen ereignen.

Der Räum- und Streupflicht ist nicht damit genüge getan, diese einmal früh morgens auszuführen – bei stetigem Schneefall oder wenn das Wetter es vorgibt, muss ein Hauseigentümer diese Arbeiten auch mehrmals am Tag ausführen. Bei Urlaub, Berufstätigkeit oder Krankheit ist unbedingt dafür zu sorgen, dass eine Vertretung die anfallenden Arbeiten übernimmt.

Wer sich im Winter auf die Wetter-Situation einstellt, der kommt auch problemlos über schneereiche „Eiszeiten“ – dazu gehört ein guter Schneeschieber, ein fester Straßenbesen und genug Vorrat an Streugut im Keller oder im Schuppen.

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