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Das Haus im Grünen: Endlich Kleingärtner!

Lange Zeit als spießig und kleinbürgerlich abgetan, kommt das Kleingärtnern seit einigen Jahren wieder in Mode. So ein Garten im Grünen ist für viele der ideale Rückzugsort zum Erholen und Entspannen. Doch damit so ein Gärtchen tatsächlich zu dem erträumten Idyll wird, gibt es einiges zu beachten. Wer mit dem Pachten eines Kleingartens auch eine bestehende Laube übernimmt, oder gar daran denkt, eine neue zu bauen, sollte genau prüfen und die Vorschriften kennen. 

Checkliste Gartenlaube

Wer sich beim örtlichen Kleingartenverein für einen Schrebergarten interessiert, landet meist erst auf einer Warteliste. Ist dann der Tag der ersten Besichtigung gekommen, ist die Freude groß. Wenn dann der erste Eindruck des Gartens ein positiver ist, muss nur noch der zweite Eindruck überzeugen. Dabei gilt es den Zustand des Gartens und der Laube genauer zu prüfen und die Vorschriften für Veränderungen zu erfragen. Von Vorteil kann es auch sein, ein Gespräch mit dem Vorbesitzer zu führen. Er kennt den Garten schließlich ganz genau und kann über Besonderheiten und eventuelle Tücken aufklären. 

  • Wie ist der optische Eindruck der Laube?
  • Wie ist der technische Zustand? Wasser- und Stromleitungen ok?
  • Aus welchem Material ist die Laube? Holz ist in der Regel pflegeaufwändiger.
  • Lässt sich das Häuschen beheizen?
  • Gibt es Schädlingsbefall?
  • Drückt irgendwo Nässe durch den Boden?
  • Welche Um- und Anbauten sind erlaubt?

Die Laube im Bundeskleingartengesetz

Im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist geregelt, was ein Kleingarten ist, was eine kleingärtnerische Nutzung bedeutet und welche Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit gelten. Im § 3 werden die Vorschriften für die Gartenlaube beschrieben: Demnach ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Und sie darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. 

Die weiteren Details sind dann meist im Pachtvertrag mit dem jeweiligen Kleingartenverein geregelt. 

Neubau einer Gartenlaube 

Wer an den Neubau einer Gartenlaube in seinem Schrebergarten denkt, sollte nicht nur die Dauer seines eigenen Pachtvertrages im Blick haben, sondern sich ebenso erkundigen, wie lange der Kleingartenverein selber Pächter des gesamten Geländes ist. Absicherung ist hier sehr ratsam, um nicht irgendwann böse Überraschungen zu erleben. 

Wer sich an die Regelung des Bundeskleingartengesetzes hält, also die 24 Quadratmeter Grundfläche nicht überschreitet und kein Domizil zum dauerhaften Wohnen einrichtet, braucht in der Regel keine Baugenehmigung zu beantragen. Zu beachten sind dann lediglich die Vorgaben des Kleingartenvereins.

Es gibt zahlreiche Anbieter von Gartenhäusern, die sich auch mit den Bestimmungen für Kleingärten sehr gut auskennen. Denn diese variieren von Bundesland zu Bundesland mitunter erheblich. Da das Bundeskleingartengesetz in seinen Bestimmungen sehr vage ist und lediglich etwas über die zu bebauende Grundfläche aussagt, beschäftigen so manche Fragen auch immer wieder die Gerichte. Hier hilft es nur den Vereinsvorstand vorab genauestens in die Pläne mit einzubeziehen und sich auch schriftlich bestätigen zu lassen, dass das geplante Häuschen den Vorschriften entspricht. 

Fragen vor dem Neubau

  • Selber bauen oder einen Gartenhaus-Anbieter beauftragen?
  • Welche Materialien sind erlaubt?
  • Welche Dachformen sind erlaubt?
  • Wie hoch darf die Laube sein?
  • Wie sieht es aus mit Strom- und Wasserleitungen?
  • Sind Schlafgauben erlaubt?
  • Welche Dachüberstände sind gestattet?
  • Was gilt als überdachter Freisitz?

Wer daran denkt, sich sein Häuschen bei einem Anbieter zu kaufen, ist gut beraten, sich direkt an einen Gartenhaus-Hersteller statt an einen Zwischenhändler zu wenden. Der Hersteller lockt oft mit attraktiven Fabrikverkäufen und kann falls gewünscht, auch Sonderanfertigen vornehmen. 

Wer sich erst einmal durch den Dschungel an Vorschriften gearbeitet hat, der wird schließlich mit einem Gartenidyll belohnt, in dem es sich lange und gut erholen und leben lässt.

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