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Das Bauhauptgewerbe

Der Wirtschaftszweig „Baugewerbe“ erbringt Planungs- und Ausführungsleistungen für die Errichtung von Bauwerken jeglicher Art. Bauunternehmen unterschiedlicher Gewerke sind die maßgeblichen Träger des Baugewerbes. Baubehörden, Bauträgergesellschaften und die Baustoffindustrie sind allerdings kein Teil der Bauwirtschaft.

Bis 1993 war das Baugewerbe in drei Sparten gegliedert: Das Bauhauptgewerbe umschließt Unternehmen, die sich in erster Linie mit dem Straßen- und Landschaftsbau und dem Hoch- Tiefbau beschäftigen, aber auch der Gerüstbau, Zimmereien und das Stuckateurgewerbe zählen zum Bauhauptgewerbe. Das Baunebengewerbe oder auch Ausbaugewerbe genannt, benennt die Gewerke, die für den Ausbau von Bauwerken zuständig sind. Dazu zählen zum Beispiel Bauschlosser, Maler und Tapezierer, Schreiner und Haustechniker. Zum Bauhilfsbewerbe zählen die Unternehmen, die nicht direkt mit der Errichtung von Bauwerken zu tun haben, aber die Voraussetzungen dafür schaffen: Bautransporte, Baureinigung oder Bauentsorgung. Diese Einteilung erfuhr 1993 zur Systematisierung von Wirtschaftszweigen auf europäischer Ebene und für statische Zwecke eine neue Gliederung. Die neue EU-Verordnung benennt die fünf für die Bauwirtschaft relevanten Abteilungen:

  1. Vorbereitende Baustellenarbeit
  2. Hoch- und Tiefbau
  3. Bauinstallation
  4. sonstige Baugewerbe
  5. Vermietung von Baumaschinen

Für weiter Informationen, Daten & Fakten zum Bauhauptgewerbe folgen Sie dem Link.

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