Staubschutz bei Renovierungen im Bestand



Das Problemthema Feinstaub ist in aller Munde und es vergeht kaum ein Tag, in dem es nicht in den Medien behandelt wird – dieses allerdings meistens in Verbindung mit KFZ- Emissionen. Dabei ist die Feinstaubbelastung am Bau deutlich höher, als die im Straßenverkehr (Quelle IG BAU)…

Feinstaub und auch Grobstaub entsteht aber auch überall dort, wo gebaut und umgebaut, wird.

Sowohl bei Altbaurestaurierung als auch vor allem dort, wo aufgrund von Schäden (Feuchteschäden, Schimmelpilz oder Brandschäden) Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass vor allem Stäube aus quarzhaltigen Steinen, künstlichen Mineralfasern; Holz, Zellulose und Asbest gefährliche Erkrankungen auslösen können.

Entsprechend hoch sind die Anforderungen, die an entsprechend spezialisierte Sanierungsfachbetriebe gestellt werden. Das gilt nicht nur für die persönliche Schützausrüstung, sondern auch für den Umgebungsschutz.

Insbesondere handgeführte Bearbeitungsmaschinen erzeugen ohne Schutzvorrichtung schnell 100 Milligramm Staub pro Kubikmeter Luft.

Dass auch für die Behandlung und Entfernung von Schimmelpilzen eine persönliche Schutzausrüstung obligatorisch ist (sein sollte), wird in den Arbeitsschutzrichtlinien festgelegt und ist die Folge aus medizinisch nachgewiesenen Gesundheitsschäden, die durch bestimmte Schimmelpilz- Sporen (Aspergillus fumigatus und Aspergillus flavus) hervorgerufen werden.

Besonders bei der Schimmelpilzsanierung im (bewohnten) Bestand sind somit Maßnahmen auch zum Schutz der Bewohner zu treffen. Anforderungen sind in der TRGS (Technische Regeln für Gefahrenstoffe) 524 nicht nur formuliert, sondern zwingend vorgeschrieben. Unter anderem heißt es explizite, dass die „Freisetzung von Stäuben durch sachgerechte Arbeitstechniken zu vermeiden ist…..“, wozu auch die Abschottung/Absperrung von gefährdeten Bereichen zählt.

Das gilt insgesamt auch für die mechanische Bearbeitung von Bauwerkskörpern, wie zum Beispiel: Schleifen, Polieren, Fräsen, Trennen, Bohren, Sägen oder bei allgemeinen Zerkleinerungs- und Aufbereitungsprozessen. Dort fallen immer wieder Stäube an, die nicht immer gesundheitsschädlich sein müssen (aber sein können), die jedoch in jedem Fall eine Belästigung sein und umfangreiche Nachreinigungsarbeiten mit sich bringen können oder aber zu einer Verärgerung der Betroffenen (Mieter oder bei Ladenumbauten: Mitarbeiter und Kunden) führen – von den hochsensiblen Geräten in Büro-/Geschäfts-Räumen ganz abgesehen.

Viele Hersteller von Handwerkszeugen wie Bohrer oder Fräsgeräte haben darauf reagiert, und bieten direkte Staubabsaugung am Ort der Verursachung an. Auch mit mobilen Absauganlagen kann das Problem reduziert werden. Nicht immer ist dies ausreichend, wenn z. B. bei der Sanierung von Schimmelpizbefall sehr hohe Konzentrationen von Stäuben freigesetzt werden.

Deshalb heißt es in einem „Leitfaden zur Vorbeugung,…Sanierung von Schimmelpilzwachstum“, herausgegeben vom Umweltbundesamt ausdrücklich: „…außerdem muss verhindert werden, dass sich Schimmelpilze durch die Sanierungsmaßnahmen in andere Bereiche der Räume oder Gebäude ausbreiten…, und….., dass dieses durch staubdichte Abschottung sichergestellt werden muss.

Noch deutlicher ist die Forderung in der „Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen“ (Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, www.landesgesundheitsamt.de) formuliert, nämlich, dass „neben der Gefährdung des Sanierers die Gefährdung der Nutzer und Vermeidung einer Kontamination des Objektes….“ zu berücksichtigen ist.

Mit mobilen Staubschutz-Systemen bietet der Markt effektive Lösungsmöglichkeiten für schnelle und dichte Abschottungsmaßnahmen, wie z. B. ein Teleskopstangen-System, welches durch seine flexiblen Installations-Module auf fast alle Baukörper und –Gegebenheiten justierbar ist und durch eine schnelle Montage in kürzester Zeit einen effektiven Schutz vor Staub bietet (z.B. ZIPWALL®).

Allein aufgrund der einfachen zeitsparenden Installation macht sich das System gegenüber herkömmlichen Abschottungsmethoden häufig bereits ab dem ersten Einsatz bezahlt. Da dieses System für den ständigen Einsatz konzipiert ist, reduzieren sich die Kosten proportional mit jedem weiteren Einsatz.

Wohnungsgesellschaften, Architekten, Hygienebeauftragte in Krankenhäusern und/oder die Bauhandwerker sind gehalten, notwendige Schutzmaßnahmen anzuordnen oder zu erstellen, um den Anforderungen an Schutz vor Staub zu genügen.

Immer mehr Malerbetriebe wenden sich dem interessanten Marktsegment der Schimmelpilzsanierung zu. In Deutschland gibt es etwa 8 Millionen sanierungsbedürftige Wohnungen. Den Leitfaden vom Landesgesundheitsamt erhalten Interssierte von uns.

Weitere Info auch auf der Website auf www.staubschutz.de

Ungeachtet der Vorschriften führt eine Staubschutzwand, insbesondere bei Sanierungen oder Umbauten in bewohntem Bestand zu einem Schutz der im Baubereich lebenden Bewohner und auch des Interieurs.

Wolfgang Gaux

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